Ab 1.1.2024 ist für gesetzlich Versicherte das e- Rezept verpflichtend.
Sie können wie gewohnt Ihre Medikation bei uns über den Rezeptanrufbeantworter bestellen.
Für die Bearbeitung und Erstellung des e- Rezeptes ist jedoch das vorherige Einlesen der Versichertenkarte 1x im Quartal
notwendig!